- Spenden
Nachlässe
Auch über das eigene Leben hinaus gibt es die Möglichkeit, langfristig die Zukunft der Menschen, die wir betreuen, zu unterstützen. Das bedarf sorgfältiger Überlegungen hinsichtlich der persönlichen und familiären Situation, aber auch der rechtlichen Gegebenheiten und Regelungsmöglichkeiten. Rechtlich verbindliche Ratschläge erhalten Sie bei einem Notar.
Wenn Sie Ihr Testament jedoch nicht in notarieller Form, sondern persönlich aufsetzen wollen, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
- Das Testament muss handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und persönlich mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein
- Fehlt eine Unterschrift oder ist das Testament mit einer Schreibmaschine geschrieben, so ist es ungültig.
Es erben nur diejenigen, die im Testament erwähnt werden. Einzige Ausnahme: Pflichtteilsberechtigte können nicht übergangen werden. Sie haben in der Regel - auch bei entgegenlautendem Testament - Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Wenn Sie sich vorstellen können, auf diese Weise Ihre Verbundenheit mit den hier betreuten Menschen und unserer Arbeit zum Ausdruck zu bringen, sollte jedoch vor allen Entscheidungen ein persönliches Gespräch stehen. Dafür steht Ihnen der Vorstand der Vereins gern zur Verfügung.
Ina Halstenbach, Dipl.- Soz.Päd.
Vorständin