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Bundesteilhabegesetz stößt in Kiel bei einer Podiumsdiskussion auf viele offene Fragen

Eingliederungshilfe soll gesetzlich neu geregelt werden

"Kiel diskutiert zum Bundesteilhabegesetz", so lautete die Einladung, die die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände  Kiel  ausgesprochen hatte. An der Organisation der Veranstaltung nahmen auch die Marie-Christian-Heime teil.

Im Rathaus der Landeshauptstadt Kiel wurde kräftig diskutiert. Angehörige, Betroffene, Einrichtungsleitungen, die Leitung des Amtes für Soziale Dienste und der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit tauschten kräftig Argumente aus. Das neue Bundesteilhabegesetz soll Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen, doch es wirft viele Fragen auf. Die Schnittstelle Pflege und Eingliederungshilfe ist für Betroffene nicht ausreichend geregelt und es wird befürchtet, dass es die individuelle Assistenz so wie bisher nicht mehr geben wird. Ebenso werden finanzielle Einschnitte befürchtet. Auf der anderen Seite sollen unabhängige Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen eröffnet und die Freibetragsgrenzen erhöht werden. 

"Der Mensch wird auch weiterhin im Mittelpunkt stehen" so Astrid Witte, Leiterin des Amtes für Soziale Dienste. "Aber man müsse sich auch den gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen. Dabei sind die Spielräume zu nutzen". Thomas Wehner,  Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit, schlägt die Gründung eines Forums für Teilhabe vor, in dem die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Kiel beraten werden soll. 

Gut zwei Stunden wurde diskutiert. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, doch die Sorgen und offenen Fragen überwogen und konnten nicht beseitigt werden. So besteht die Hoffnung, dass das Bundesteilhabegesetz durch die vielen Eingaben möglicherweise noch im Sinne der Betroffenen vor Beschlussfassung im Bundestag geändert werden kann.